Prüfen von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen

Der Eigentümer oder Betreiber der RWA Anlage ist verpflichtet die Überprüfung der Funktion sowie die Wartung der technischen RWA Anlage unter Berücksichtigung der DIN 57833 Teil 1 sowie den Hersteller Angaben mindestens einmal jährlich zu veranlassen. Sollte der Eigentümer oder Betreiber die vorgeschriebenen Pflichten nicht umzusetzen, drohen ihm sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen.

 

Wer darf Prüfen und Warten

Zur Durchführung dieser War­tung sind laut DIN 18232 Teil 2, Kapitel 10.2 nur qualifizierte Fachfirmen berechtigt.

 

Aufgaben und Nutzen

Zuverlässige RWA-Anlagen dienen der schnellen und effektiven Entrau­chung von Gebäuden und müssen daher zur Erhaltung ihrer Funktionssicherheit regelmäßig gewartet und instandgesetzt werden um folgende Aufgaben erfüllen zu können.

  • die Sicherung der Fluchtwege gegen Rauchgase
  • den schnellen und gezielten Löschangriff der Feuerwehr
  • den Schutz der Gebäudekonstruktion der Einrichtung und des Inhalts
  • z.B. durch Verhinderung des Feuerübersprungs Güter, Einrichtungen und Gebäude schützen
  • Folgeschäden durch Brandgase
  • Schnellere Evakuierung von Menschen und Tieren
  • Umweltschutz: Minimierung der Löschmittel und somit der Löschschäden

 

Vorschriften

Die wichtigsten normativen Vorschriften – die DIN 57833 18232 und 31501- sowie die VdS CEA-Richtlinie 4020 der VdS Scha­denverhütung sollen einen effektiven Brandschutz sicherstellen.

 

Durchführung

Zur Wartung gehört neben der Pflege und der Überprüfung aller Komponenten auch eine regelmäßige Instandsetzung beschä­digter oder defekter Elemente. Um die Systemkompatibilität sicherzustellen, dürfen nur Ersatzteile mit entsprechender Kennung oder Originalbauteile verwendet werden.