Der Eigentümer oder Betreiber der RWA Anlage ist verpflichtet die Überprüfung der Funktion sowie die Wartung der technischen RWA Anlage unter Berücksichtigung der DIN 57833 Teil 1 sowie den Hersteller Angaben mindestens einmal jährlich zu veranlassen. Sollte der Eigentümer oder Betreiber die vorgeschriebenen Pflichten nicht umzusetzen, drohen ihm sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen.
Zur Durchführung dieser Wartung sind laut DIN 18232 Teil 2, Kapitel 10.2 nur qualifizierte Fachfirmen berechtigt.
Zuverlässige RWA-Anlagen dienen der schnellen und effektiven Entrauchung von Gebäuden und müssen daher zur Erhaltung ihrer Funktionssicherheit regelmäßig gewartet und instandgesetzt werden um folgende Aufgaben erfüllen zu können.
- die Sicherung der Fluchtwege gegen Rauchgase
- den schnellen und gezielten Löschangriff der Feuerwehr
- den Schutz der Gebäudekonstruktion der Einrichtung und des Inhalts
- z.B. durch Verhinderung des Feuerübersprungs Güter, Einrichtungen und Gebäude schützen
- Folgeschäden durch Brandgase
- Schnellere Evakuierung von Menschen und Tieren
- Umweltschutz: Minimierung der Löschmittel und somit der Löschschäden
Die wichtigsten normativen Vorschriften – die DIN 57833 18232 und 31501- sowie die VdS CEA-Richtlinie 4020 der VdS Schadenverhütung sollen einen effektiven Brandschutz sicherstellen.
Zur Wartung gehört neben der Pflege und der Überprüfung aller Komponenten auch eine regelmäßige Instandsetzung beschädigter oder defekter Elemente. Um die Systemkompatibilität sicherzustellen, dürfen nur Ersatzteile mit entsprechender Kennung oder Originalbauteile verwendet werden.