Betreiberpflichten nach VDI 6022
Der Paragraf 4 des Arbeitsschutzgesetzes gibt vor, dass der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen sind.
Der „Stand der Technik“ entspricht einer höheren Rechtsebene in der Rechtssprechung, als die „allgemein anerkannten Regeln der Technik".
Die technische Richtlinie VDI 6022 ist juristisch als rechtsnormenähnlich einzustufen und erhält dadurch Gesetzescharakter.
Den Stand der Technik entsprechend, somit rechtlich bindend, schreibt die VDI 6022 Hygieneinspektionen an raumlufttechnischen Anlagen alle 3 Jahre, bei Anlagen mit Luftbefeuchtung alle 2 Jahre, vor. Die mikrobiologische Prüfung des Umlaufwassers von Sprühbefeuchtern ist halbmonatlich durchzuführen. Dieser Zeitraum kann auf monatliche Kontrolle verlängert werden, wenn:
- der Betreiber nachweisen kann, dass er die konstruktiven Hygieneanforderungen an die Wasseraufbereitung sowie an der Befeuchtungseinrichtung eingehalten hat
- mindestens drei aufeinander folgende mikrobiologische Prüfungen des Umlaufwassers die maximal zulässige Gesamtkoloniezahl unterschritten hat
Die Ergebnisse sind zu protokollieren und dienen Ihnen, dem Gewerbeaufsichtsamt und dem Amt für Arbeitsschutz als Nachweis, über den Zustand der Anlagen. Sie können entsprechend handeln, Ihrer Beweispflicht nachkommen und ggf. Schaden abwenden.
Die Hygieneinspektion ersetzt nicht die regelmäßige Wartung der Anlagen.
Bei einer Hygieneinspektion wird die RLT und die von ihr versorgten Räume besichtigt. An mehreren Stellen der Anlage werden Abklatschproben genommen und diese im Labor untersucht. Offensichtliche Mängel werden dokumentiert und den Verantwortlichen mitgeteilt.
Regelmäßige Inspektionen von Klima- und Lüftungsanlagen sind wichtig, weil diese bei Verschmutzung oder nicht fachgerechter Handhabung und Wartung Gefahren für Gesundheit und Umwelt darstellen können. Durch eine regelmäßige Hygieneinspektion beugen sie der Verbreitung von Infektionen und Allergien durch Staub, Milben oder Pilzen vor.
- Optische Kontrolle aller Anlagenteile auf Ihre Verschmutzung
- Kontrolle des Hygienezustands mittels Abklatschproben
- Mikrobiologische Überprüfung des Befeuchterwassers
- Untersuchung der Luftkeimbelastung