Aufgaben einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Betriebsbegehungen je Anforderung zur Festlegung von Maßnahmen und zur Beobachtung der gelebten Praxis.
  • Unterstützung und Beratung bei der Erstellung eines Maßnahmenkataloges nach einer Betriebsbegehung.
  • Unterstützung und Beratung bei der Organisation  der Gefährdungsbeurteilungen.
  • Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen.
  • Unterstützung bei der innerbetrieblichen Organisation.