Bestellung des Brandschutzbeauftragten
Wie Sie wissen, sind Hotelbetriebe wegen ihrer spezifischen betrieblichen Besonderheiten regelmäßig sehr großen Brandgefahren ausgesetzt. Hinzu kommt, dass besonders Ihre Klientel, ortsfremde Personen, besonders auf Hilfe von geschultem Personal angewiesen ist.
Neben einem hohen Verlust an Sachvermögen fordert ein Hotelbrand zumeist eine überdurchschnittlich hohe Anzahl von Menschenleben. Dies bedeutet für den Unternehmer den Verlust der Unternehmensexistenz nicht zuletzt wegen des hohen Imageverlustes. Zahlreiche und folgenschwere Brände in Hotelbetrieben haben dies in den letzten Jahren leidvoll bewiesen.
Organisation von Übungen und Unterweisungen
Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen im Betrieb
Lösungen erarbeiten von kniffligen Brandschutzmaßnahmen
Die Aufgabe wird durch keine andere Tätigkeit verdrängt.
Es entstehen keine Entscheidungskonflikte da nicht mehrere Tätigkeiten im Unternehmen ausgeübt werden.
Der Brandschutzbeauftragte soll bei unmittelbar drohender Gefahr Weisungsbefugnis haben.
Keine Beeinflussung der betrieblichen Führungsstrukturen.
Die genaue Einsatzzeit eines Brandschutzbeauftragten obliegt der jeweiligen Aufgabenstellung und der Brandschutzsituation im Unternehmen.