Grundpflichten des Arbeitgebers

Zwei zentrale Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Sie beschreiben die grundlegenden Anforderungen an den Arbeitgeber bzw. die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit, die der Arbeitgeber zu seiner Unterstützung zu bestellen hat (§ 5 Abs. 1 ASiG). (In Auszügen aufgeführt)

In § 3 wird der Arbeitgeber aufgefordert, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.

Weiter in § 5 muss er die Arbeitsbedingungen, gleich wo der Arbeitnehmer eingesetzt wird, beurteilen und in § 6 wird diese Beurteilung in einer Gefährdungsbeurteilung dokumentiert.

Der Arbeitgeber muss in § 10 des ArbSchG  Maßnahmen zur Ersten Hilfe treffen und zur Verfügung stellen und in §11 Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.

Ergänzt werden die Anforderungen zur Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durch die Berufsgenossenschaften mit den Unfallverhütungsvorschriften (UVV), den BG-Vorschriften (BGV A…) und weiteren nationalen und europäischen Arbeitsschutzstrategien.

Alles in Allem hat der Arbeitgeber die Fürsorgepflicht seiner Arbeitnehmer und muss alle Mittel zur Vermeidung eines Arbeitsunfalles zur Verfügung stellen. Darüber hinaus ist er verantwortlich für die Gestaltung von ergonomischen und gesundheitserhaltenden Arbeitsplätzen – im kaufmännischen wie im gewerblichen Bereich.