Prüfen elektrischer Anlagen nach DGUV Vorschrift 3

Laut §3 der Betriebssicherheitsverordnung ist der Unternehmer  verpflichtet, vor der Verwendung von „Arbeitsmitteln“ und dann, mindestens einmal jährlich eine Prüfung dieser nach DGUV zu veranlassen.

 

Wer darf Prüfen

Diese Prüfung darf nur von einer dafür ausgebildeten Elektrofachkraft durchgeführt werden.

 

Was ist die DGUV Vorschrift 3

Die DGUV 3 ist eine Vorschrift der Prävention und soll vor allem die Mitarbeiter im Unternehmen, sowie auch das Unternehmen schützen. Die DGUV 3 ist 1979 aus der BGV A3 entstanden. Sie regelt, wie im Unternehmen präventiv mit elektrischen Anlagen und Maschinen zu verfahren ist, damit so wenige Unfälle wie möglich passieren.

 

Warum wird geprüft

Grundlegend ist jeder Unternehmer verpflichtet zu prüfen, egal welcher Branche oder Berufsgenossenschaft er angehört. Aber auch, weil durch defekte elektrische Geräte entstandene Unfälle einen immensen wirtschaftlichen Schäden nach sich ziehen können. Oder, da durch die Prüfung der Geräte der Unternehmer von der Haftung durch Unfälle entlastet wird, die auf defekte Elektrogeräte zurückzuführen sind. Weiterhin schließen Brandschutzversicherungen  eine Haftung aus, wenn von einem nicht geprüften Elektrogerät ein Brand ausgeht und bei diesem Brand die Betriebsstätte oder Teile davon zerstört werden.

Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Berufsgenossenschaften eine Haftung ausschließen, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen.

 

Prüffristen

Hier wird zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln sowie stationären und nichtstationären elektrischen Anlagen unterschieden.

Bei den Prüffristen der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel wird von einer normalen Beanspruchung durch Umgebungstemperatur, Staub, Feuchtigkeit oder dergleichen ausgegangen. Bei Abweichung von der normalen Beanspruchung z.B. durch besondere Umgebungsbedingungen bzw. mechanische Belastungen, müssen die Prüffristen ggf. verkürzt werden.

Die Prüffristen können anhand der Tabelle in § 5 BGV A3 ermittelt werden.

Die Tabelle erhalten Sie HIER als PDF-Datei