Prüfen von Regalanlagen

Prüfung von Regalanlagen nach DIN 15635 bzw. Regalinspektion nach DGUV

Laut §3 der Betriebssicherheitsverordnung ist der Unternehmer verpflichtet vor der Verwendung von „Arbeitsmitteln“ ( Regale bzw. Regalanlagen zählen bei einer gewerblichen Nutzung, als Arbeitsmittel ) eine Prüfung für diese zu veranlassen. Diese Prüfung und die  mindestens einmal jährliche Folgeprüfung wird nach DIN 15635 bzw. eine Regalinspektion nach DGUV durchgeführt.

 

Welche Arten der Regalprüfungen gibt es

1. Regalprüfung

Mindestens einmal jährlich (alle 12 Monate) findet die Regalprüfung statt. Diese wird in der Norm „Experteninspektion“ und in der Betriebssicherheitsverordnung „regelmäßige Prüfung durch eine fachkundige Person“ genannt. Bei dieser jährlichen Experteninspektion müssen die Regale in vollem Umfang wie in der Norm beschrieben geprüft werden.

2. Regelmäßige Sichtkontrollen

Diese finden in kürzeren Abständen statt, die „interne Prüfung durch eine befähigte Person“. Das macht in aller Regel ein Betriebsmitarbeiter. Die Häufigkeit dieser Regalinspektionen hängt vom Risikofaktor ab, ist aber zumeist einmal in der Woche. Die genaue Einschätzung obliegt dem Lagerverantwortlichen. Bei dieser wöchentlichen Sichtinspektion muss zwar grundsätzlich auf die gleichen Dinge geachtet werden wie bei der jährlichen Prüfung mit Ausnahme der Kontrolle der ordnungsgemäßen Montage des Regals. In Absprache mit der Lagerleitung kann man den Prüfungsumfang auf diejenigen Regalteile beschränken, bei denen Schäden zu erwarten sind.

 

Wer darf die Prüfung von Regalanlagen nach DIN 15635 bzw. Regalinspektion nach DGUV durchführen

Im Falle der jährlichen Prüfung spricht die DIN 15635 von einer „fachkundigen Person“, die die Regalprüfung vornehmen sollte. Der Regalprüfer muss sich die notwendigen Kenntnisse durch eine spezielle Ausbildung, Berufserfahrung oder berufliche Tätigkeit angeeignet haben und die Arbeitsschutzgesetze, Verordnungen und Normen kennen. Er muss die Schäden zuverlässig erkennen können und mögliche zukünftige Schäden abschätzen können.